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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungen der EU

Die Rechnungen der Europäischen Union (EU) sind Abschlüsse, die zu Rechnungslegungszwecken aufgestellten werden. Es werden folgende Rechnungen aufgestellt:
- Jahresabschlüsse der Organe der EU
- konsolidierte Jahresabschlüsse
- Übersichten über den Haushaltsvollzug
- konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug

Die vorläufigen Rechnungen der einzelnen Organe und Einrichtungen der EU werden dem Europäischen Rechnungshof vorgelegt, der daraufhin seine Bemerkungen zu den vorläufigen Rechnungen abgeben kann. Die endgültigen Rechnungen werden von jedem Organ und jeder Einrichtung jeweils in eigener Verantwortung aufgestellt und dem Rechnungsführer der Europäischen Kommission sowie dem Europäischen Rechnungshof übermittelt. Hierauf aufbauend werden die endgültigen konsolidierten Rechnungen erstellt. Die endgültigen konsolidierten Rechnungen werden von der Europäischen Kommission gebilligt und dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Rechnungshof zugeleitet. Die endgültigen konsolidierten Rechnungen werden zusammen mit der vom Europäischen Rechnungshof abgegebenen Zuverlässigkeitserklärung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger