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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsabgrenzungsposten, passive (pRAP)

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind Verbindlichkeiten besonderer Art. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Gegensatz: aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP).

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum