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» Rechnungsabgrenzungsposten, passive (pRAP)
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Rechnungsabgrenzungsposten, passive (pRAP)
Als passive
Rechnungsabgrenzungsposten
(pRAP) sind
Einnahmen
vor dem
Abschlussstichtag
auszuweisen, die einen
Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind
Verbindlichkeiten
besonderer Art. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Passivseite
der
Bilanz
ausgewiesen.
Gegensatz:
aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP)
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger