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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Rechnungsabgrenzungsposten, passive (pRAP)
Als passive
Rechnungsabgrenzungsposten
(pRAP) sind
Einnahmen
vor dem
Abschlussstichtag
auszuweisen, die einen
Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind
Verbindlichkeiten
besonderer Art. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Passivseite
der
Bilanz
ausgewiesen.
Gegensatz:
aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP)
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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