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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsabgrenzungsposten, passive (pRAP)

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind Verbindlichkeiten besonderer Art. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Bilanz: passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP)

Gegensatz: aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP).

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger