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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsprüfung, örtliche

Als örtliche Rechnungsprüfung (auch kurz: örtliche Prüfung) bezeichnet man die von einer Kommune jedes Jahr kommunalintern, in eigener Verantwortung durchzuführende Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Ebenso sind i.d.R. die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Sondervermögens zu prüfen. Die örtliche Rechnungsprüfung wird vornehmlich vom Rechnungsprüfungsausschuss oder, falls ein solches besteht, vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.

Gegensatz: überörtliche Rechnungsprüfung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Rechnungsprüfungsordnungen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum