Als örtliche Rechnungsprüfung (auch kurz: örtliche Prüfung) bezeichnet man die von einer Kommune jedes Jahr kommunalintern, in eigener Verantwortung durchzuführende Prüfung des Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesens. Ebenso sind i.d.R. die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Sondervermögens zu prüfen. Die örtliche Rechnungsprüfung wird vornehmlich vom Rechnungsprüfungsausschuss oder, falls ein solches besteht, vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.