Als Rechnungsüberkipper (auch kurz: Überkipper) bezeichnet man bereits im abgelaufenen
Haushaltsjahr
fällig gestellte Rechnungen, die erst im darauffolgenden Haushaltsjahr beglichen werden (können). Rechnungsüberkipper
können beispielsweise entstehen, wenn Rechnungen erst zu einem so späten Zeitpunkt im Haushaltsjahr fällig gestellt werden, dass unter Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwands für die Prüfung der Rechnung und die
Zahlungsanordnung durch Ablauf des Haushaltsjahrs eine rechtzeitige Zahlung
nicht mehr vorgenommen kann.