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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsüberkipper

Als Rechnungsüberkipper (auch kurz: Überkipper) bezeichnet man bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr fällig gestellte Rechnungen, die erst im darauffolgenden Haushaltsjahr beglichen werden (können). Rechnungsüberkipper können beispielsweise entstehen, wenn Rechnungen erst zu einem so späten Zeitpunkt im Haushaltsjahr fällig gestellt werden, dass unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands für die Prüfung der Rechnung und die Zahlungsanordnung durch Ablauf des Haushaltsjahrs eine rechtzeitige Zahlung nicht mehr vorgenommen kann.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger