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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungswesen

Der Begriff Rechnungswesen bezeichnet die Gesamtheit der Rechnungssysteme eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Verwaltung. Das Rechnungswesen kann grundsätzlich entweder kameralen, erweitert kameralen oder doppischen Charakter haben.

Das Rechnungswesen dient der Bereitstellung von relevanten Informationen für interne, sowie externe Adressaten. Abhängig vom primären Adressatenkreis der Informationen unterscheidet man daran anknüpfend zwischen dem internen und dem externen Rechnungswesen.

Bedeutendster Teil des internen Rechnungswesens in der erweiterten Kameralistik sowie in der Doppik ist die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das externe Rechnungswesen besteht seinerseits v.a. aus der Jahresrechnung (Kameralistik) bzw. dem Jahresabschluss (Doppik). Hinzu kommt im Falle der Doppik der für den Konzern Gebietskörperschaft aufzustellende Konzern- bzw. Gesamtabschluss.

Nachfolgende Abbildung stellt die Hauptkomponenten des internen und externen Rechnungswesens in der Doppik den Hauptkomponenten des Haushaltswesens in der Doppik gegenüber (jeweils nur Kernverwaltung).

Das öffentliche Rechnungswesen in der Doppik

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Zitate zum Thema "Buchführung | Rechnungswesen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger