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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungswesen

Der Begriff Rechnungswesen bezeichnet die Gesamtheit der Rechnungssysteme eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Verwaltung. Das Rechnungswesen kann grundsätzlich entweder kameralen, erweitert kameralen oder doppischen Charakter haben.

Das Rechnungswesen dient der Bereitstellung von relevanten Informationen für interne, sowie externe Adressaten. Abhängig vom primären Adressatenkreis der Informationen unterscheidet man daran anknüpfend zwischen dem internen und dem externen Rechnungswesen.

Bedeutendster Teil des internen Rechnungswesens in der (erweiterten) Kameralistik sowie in der Doppik ist die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das externe Rechnungswesen besteht seinerseits v.a. aus der Jahresrechnung (Kameralistik) bzw. dem Jahresabschluss (Doppik).

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linkliste zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum