Der Begriff Rechnungswesen bezeichnet die Gesamtheit der Rechnungssysteme eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Verwaltung.
Das Rechnungswesen kann grundsätzlich entweder kameralen, erweitert kameralen oder doppischen Charakter haben.
Das Rechnungswesen dient der Bereitstellung von relevanten Informationen für interne, sowie externe Adressaten. Abhängig vom primären Adressatenkreis der Informationen unterscheidet man daran anknüpfend zwischen dem internen und dem externen Rechnungswesen.
Bedeutendster Teil des internen Rechnungswesens in der (erweiterten) Kameralistik sowie in der Doppik ist die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
Das externe Rechnungswesen besteht seinerseits v.a. aus der Jahresrechnung
(Kameralistik) bzw. dem
Jahresabschluss
(Doppik).