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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechtmäßigkeit

Die Rechtmäßigkeit ist ein Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen, der besagt, dass erstens öffentliche Verwaltungen nur auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung tätig werden dürfen und zweitens sich öffentliche Verwaltungen in ihren Entscheidungen und Handlungen an das geltende Recht (d.h. Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verträge etc.) zu halten haben.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger