Die Rechtmäßigkeit ist ein
Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen, der besagt, dass erstens öffentliche Verwaltungen nur
auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung tätig werden dürfen und zweitens sich öffentliche Verwaltungen in ihren Entscheidungen
und Handlungen an das geltende Recht (d.h. Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verträge etc.) zu halten haben.