Der Begriff Reichtumsverschuldung beschreibt eine Situation, in der sich reiche/wirtschaftsstarke
Gebietskörperschaften stärker
verschulden als arme/wirtschaftsschwache Gebietskörperschaften,
weil die reichen Gebietskörperschaften diese
Schulden
auch wieder schneller abtragen können. "Armut" und "Reichtum" werden dabei zumeist nicht anhand messbarer
Kennzahlen
definiert. Gleichwohl wird ein hohes/überdurchschnittliches
Steueraufkommen
in der Praxis als eine Kenngröße für Reichtum und die damit begründete Reichtumsverschuldung herangezogen.
Problematisch an der Reichstumsverschuldung als Rechtfertigungsgrund für (hohe)
Schuldenstände ist, dass der Zustand des Reichtums temporärer Natur sein kann, während der Schuldenstand im Falle des Verlusts
von lokaler Wirtschaftskraft konstant bleibt (oder sogar weiter steigt). So ist es beispielsweise denkbar, dass eine Gemeinde einen sehr großen
Gewerbesteuerzahler vor Ort hat, der einen erheblichen Teil der
Steuererträge der Gemeinde erwirtschaftet. Fällt dieser Steuerzahler nun
weg (z.B. wegen Insolvenz, Abwanderung etc.), brechen zugleich auch die
Erträge der Gemeinde ein. Da zusätzlich zum hohen Schuldenniveau auch ein entsprechend hohes kommunales
Leistungsniveau bestehen dürfte,
kann die Gemeinde in die Situation kommen, dass die nun deutlich niedrigeren
(ordentlichen) Erträge strukturell nicht mehr
ausreichen, um die weiterhin relativ hohen
(ordentlichen) Aufwendungen (Zinsen, Personal,
Abschreibungen etc.) zu decken - d.h. der
Haushaltsausgleich ist gefährdet.