Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » R » Reinvermögen

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Reinvermögen

Das Reinvermögen ist in der Doppik der Saldo zwischen dem gesamten Vermögen und sämtlichen Schulden in der Bilanz. Sofern dieser Saldo größer Null ist, werden die Begriffe Reinvermögen und Eigenkapital synonym verwendet. Das Reinvermögen ist in diesem Fall auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Ist der Saldo dagegen negativ, so entspricht das Reinvermögen dem "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag", welcher nicht auf der Passivseite, sondern auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger