Die Reinvestitionsquote ist eine Finanzkennzahl, die in
doppisch rechnenden Kommunen zum Einsatz kommen kann. Zu beachten ist, dass die
Kennzahl zuweilen anders berechnet wird, d.h. andere Positionen in Nenner oder Zähler herangezogen werden.
Bei der gängigsten Berechnungsmethode werden die Nettoinvestitionen in das
Anlagevermögen durch die
Abschreibungen auf das Anlagevermögen (im
Haushaltsjahr) dividiert. Die Kennzahl gibt damit an, ob die
Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Wertverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen.
Die Geeignetheit der Kennzahl zu
Steuerungszwecken ist umstritten, insb. auch weil ihre Interpretation schwierig ist:
So müssten z.B. etwaige Ausgliederungen berücksichtigt werden und auch die Aufgabenveränderungen sind relevant.
So können unterlassene Reinvestitionen auch Ausfluss wegfallender Aufgaben sein.