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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Reinvestitionsquote

Die Reinvestitionsquote ist eine Finanzkennzahl, die in doppisch rechnenden Kommunen zum Einsatz kommen kann. Zu beachten ist, dass die Kennzahl zuweilen anders berechnet wird, d.h. andere Positionen in Nenner oder Zähler herangezogen werden. Bei der gängigsten Berechnungsmethode werden die Nettoinvestitionen in das Anlagevermögen durch die Abschreibungen auf das Anlagevermögen (im Haushaltsjahr) dividiert. Die Kennzahl gibt damit an, ob die Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Wertverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen.

Formel: Reinvestitionsquote

Die Geeignetheit der Kennzahl zu Steuerungszwecken ist umstritten, insb. auch weil ihre Interpretation schwierig ist: So müssten z.B. etwaige Ausgliederungen berücksichtigt werden und auch die Aufgabenveränderungen sind relevant. So können unterlassene Reinvestitionen auch Ausfluss wegfallender Aufgaben sein.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger