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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Reitabgabe

Die Reitabgabe ist eine in einigen Ländern jährlich erhobene, zweckgebundene Abgabe. Die Reitabgabe dient zur Finanzierung der Errichtung und Unterhaltung von Reitwegen sowie als Ersatzleistung zugunsten der Grundstückseigentümer, deren Wege durch Reitnutzung beschädigt werden.

Zur Zahlung der Reitabgabe sind alle Reiter verpflichtet, die ihre Pferde im Gelände (d.h. außerhalb geschlossener Ortschaften und Reitanlagen) reiten. Die Reitabgabe wird in Verbindung mit der Ausgabe eines Reitkennzeichens bzw. einer Reitplakette erhoben. Ohne ein solches Reitkennzeichen bzw. eine solche Reitplakette zu reiten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Reitabgabe ist abzugrenzen von der Pferdesteuer.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger