Die Reitabgabe ist eine in einigen Ländern jährlich erhobene,
zweckgebundeneAbgabe. Die Reitabgabe dient zur
Finanzierung der Errichtung und Unterhaltung von Reitwegen
sowie als Ersatzleistung zugunsten der Grundstückseigentümer, deren Wege durch Reitnutzung beschädigt werden.
Zur Zahlung der Reitabgabe sind alle Reiter verpflichtet, die ihre Pferde
im Gelände (d.h. außerhalb geschlossener Ortschaften und Reitanlagen) reiten.
Die Reitabgabe wird in Verbindung mit der Ausgabe eines Reitkennzeichens bzw. einer Reitplakette
erhoben. Ohne ein solches Reitkennzeichen bzw. eine solche Reitplakette zu reiten, stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Reitabgabe ist abzugrenzen von der
Pferdesteuer.