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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Relationskennzahlen

Relationskennzahlen (auch: Relationskennziffern) sind eine besondere Form von Verhältniskennzahlen, die zwei absolute Kennzahlen in ein Verhältnis zueinander setzen. Der Kennzahlenwert, also die Ausprägung einer Kennzahl, wird bei Relationskennzahlen i.d.R. in der Form "X : Y" (sprich: "X zu Y") angegeben.

Beispiel: In einer Kommune gibt es insgesamt 1.000 Stellen. Davon seien 200 durch Beamte besetzt. Damit ergäbe sich für die Relationskennzahl "Stellen von Beamten in Relation zu den Stellen insgesamt" ein Kennzahlenwert von "1 : 5". Jede fünfte Stelle ist also in dieser Kommune durch einen Beamten besetzt.

Die Relationskennzahl unterscheidet sich von anderen Verhältniskennzahlen v.a. durch die Art, in der der Kennzahlenwert angegeben wird. Die Unterschiede werden anhand des untenstehenden Beispiels näher erläutert.

Beispiel: Das Fremdkapital einer Kommune betrage 3.000.000 Euro. Das Eigenkapital habe eine Höhe von 2.000.000 Euro. Setzt man nun Fremdkapital und Eigenkapital in Beziehung zueinander (sog. Verschuldungsgrad), so würde der Kennzahlenwert im Falle einer Verhältniskennzahl i.d.R. "150 %" lauten. Im Falle einer Relationskennzahl wäre der Kennzahlenwert demgegenüber "3 : 2". Auf drei Euro Fremdkapital kommen folglich 2 Euro Eigenkapital.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum