Relationskennzahlen (auch: Relationskennziffern) sind eine besondere Form von Verhältniskennzahlen,
die zwei absolute Kennzahlen in ein Verhältnis zueinander setzen. Der Kennzahlenwert, also die
Ausprägung einer Kennzahl, wird bei Relationskennzahlen i.d.R. in der Form "X : Y"
(sprich: "X zu Y") angegeben.
Beispiel: In einer Kommune gibt es insgesamt 1.000 Stellen. Davon seien 200 durch
Beamte besetzt. Damit ergäbe sich für die Relationskennzahl "Stellen von Beamten in
Relation zu den Stellen insgesamt" ein Kennzahlenwert von "1 : 5". Jede fünfte Stelle
ist also in dieser Kommune durch einen Beamten besetzt.
Die Relationskennzahl unterscheidet sich von anderen Verhältniskennzahlen v.a. durch die
Art, in der der Kennzahlenwert angegeben wird. Die Unterschiede werden anhand des
untenstehenden Beispiels näher erläutert.
Beispiel: Das Fremdkapital
einer Kommune betrage 3.000.000 Euro. Das Eigenkapital
habe eine Höhe von 2.000.000 Euro. Setzt man nun Fremdkapital und Eigenkapital in
Beziehung zueinander (sog. Verschuldungsgrad), so würde der Kennzahlenwert im Falle einer Verhältniskennzahl i.d.R.
"150 %" lauten. Im Falle einer Relationskennzahl wäre der Kennzahlenwert
demgegenüber "3 : 2". Auf drei Euro Fremdkapital kommen folglich 2 Euro Eigenkapital.