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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Remanenzkosten

Als Remanenzkosten bezeichnet man diejenigen Kosten, die weiterhin für ein Produkt anfallen, obwohl das Produkt, für das sie anfallen, nicht mehr oder nur noch in geringerem Umfang erstellt wird.

Im Kontext der öffentlichen Finanzen werden Remanenzkosten insb. im Zusammenhang mit demografischen Schrumpfungstrends und bei Änderungen in der Bevölkerungsstruktur benannt. Geht die Einwohnerzahl einer Gebietskörperschaft (z.B. einer Gemeinde) stark zurück, dann macht sich dies vor allem auf der Ausgabenseite bemerkbar, obgleich teilweise auch einnahmeseitige Effekte (z.B. aus sinkenden Zuweisungen, die an die Bevölkerungszahl geknüpft werden) entstehen. In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass die öffentlichen Ausgaben nicht proportional zum Einwohnerrückgang gesenkt werden (können). Das hat steigende Pro-Kopf-Ausgaben zur Folge, woraus eingeengte finanzielle Handlungsspielräume resultieren. Dass die Kosten bei einem Einwohnerrückgang nicht oder nur in begrenztem Umfang gesenkt werden können, liegt an den rechtlichen, technisch-betriebswirtschaftlichen oder auch politischen Restriktionen. In diesen Fällen wird von Remanenzkosten gesprochen.

So müssen bei Bevölkerungsrückgang gewisse Infrastrukturen wie ein Rathaus oder Kindergärten etc. weiterhin vorgehalten werden (Argument der Unteilbarkeit der Anlagen), weil es rechtlich Verpflichtungen, z.B. Versorgungspflichten, gibt (rechtliche Remanenzen).

Teilweise können vorhandene Infrastrukturen nicht in Folge eines Bevölkerungsrückgangs sofort ersetzt werden, z.B. Abwasseranlagen. Hier kann es sogar geschehen, dass nicht nur die Pro-Kopf-Ausgaben, sondern auch die Gesamtausgaben als Folge von Bevölkerungsverlusten steigen, weil Kanalnetze in Folge des Bevölkerungsrückgangs häufiger durchspült werden müssen. Andere technisch-betriebswirtschaftliche Remanenzkosten treten z.B. bei Umbauten auf. So müssen erst Gelder in den Rückbau eines Wohnquartiers fließen, um langfristig die Kosten zu senken. Auch der Rückbau ist zunächst mit Kosten verbunden und die Abschreibung von vorhandenen Wohnungen belastet die Haushalte (technisch-betriebswirtschaftliche Remanenzen).

Häufig kommt es bei Bevölkerungsverlusten auch zu grundsätzlich vermeidbaren politischen Remanenzkosten. So sind z.B. Mandats- und Verantwortungsträger in einigen Fällen nicht bereit auf das Angebot einzelner Leistungen zu verzichten, obwohl deren Notwendigkeit nicht mehr oder nur in geringerem Umfang gegeben ist. Typisches Beispiel ist die politisch erwünschte Aufrechterhaltung von Kinderspielplätzen, obgleich in den entsprechenden Wohngebieten keine oder nur sehr wenige Familien mit Kindern mehr leben.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger