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Remanenzkosten
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Remanenzkosten
Als Remanenzkosten bezeichnet man diejenigen
Kosten,
die weiterhin für ein Produkt
anfallen, obwohl das Produkt, für das sie anfallen, nicht mehr oder nur noch in geringerem Umfang erstellt wird.
Im Kontext der öffentlichen Finanzen werden Remanenzkosten insb. im Zusammenhang mit
demografischen Schrumpfungstrends und bei Änderungen in der Bevölkerungsstruktur benannt. Geht die Einwohnerzahl einer
Gebietskörperschaft (z.B. einer Gemeinde) stark zurück, dann macht sich dies vor allem auf der
Ausgabenseite bemerkbar, obgleich teilweise auch
einnahmeseitige Effekte (z.B. aus sinkenden
Zuweisungen, die an die Bevölkerungszahl geknüpft werden) entstehen.
In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass die öffentlichen Ausgaben
nicht proportional zum Einwohnerrückgang gesenkt werden (können).
Das hat steigende Pro-Kopf-Ausgaben zur Folge, woraus eingeengte finanzielle Handlungsspielräume resultieren.
Dass die Kosten bei einem Einwohnerrückgang nicht oder nur in begrenztem Umfang gesenkt werden können,
liegt an den rechtlichen, technisch-betriebswirtschaftlichen oder auch politischen Restriktionen.
In diesen Fällen wird von Remanenzkosten gesprochen.
So müssen bei Bevölkerungsrückgang gewisse Infrastrukturen wie ein Rathaus oder
Kindergärten etc. weiterhin vorgehalten werden (Argument der Unteilbarkeit der
Anlagen), weil es rechtlich Verpflichtungen, z.B. Versorgungspflichten, gibt (rechtliche Remanenzen).
Teilweise können vorhandene Infrastrukturen nicht in Folge eines Bevölkerungsrückgangs
sofort ersetzt werden, z.B. Abwasseranlagen. Hier kann es sogar geschehen, dass nicht nur
die Pro-Kopf-Ausgaben, sondern auch die Gesamtausgaben als Folge von Bevölkerungsverlusten
steigen, weil Kanalnetze in Folge des Bevölkerungsrückgangs häufiger durchspült werden müssen.
Andere technisch-betriebswirtschaftliche Remanenzkosten treten z.B. bei Umbauten auf. So
müssen erst Gelder in den Rückbau eines Wohnquartiers fließen, um langfristig die Kosten
zu senken. Auch der Rückbau ist zunächst mit Kosten verbunden und die
Abschreibung von vorhandenen Wohnungen belastet die
Haushalte (technisch-betriebswirtschaftliche Remanenzen).
Häufig kommt es bei Bevölkerungsverlusten auch zu grundsätzlich vermeidbaren politischen
Remanenzkosten. So sind z.B. Mandats- und Verantwortungsträger in einigen Fällen nicht
bereit auf das Angebot einzelner
Leistungen zu verzichten, obwohl deren Notwendigkeit nicht mehr oder nur in geringerem
Umfang gegeben ist. Typisches Beispiel ist die politisch erwünschte Aufrechterhaltung von
Kinderspielplätzen, obgleich in den entsprechenden Wohngebieten keine oder nur sehr wenige
Familien mit Kindern mehr leben.
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