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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Repartitionssteuern

Der Begriff der Repartitionssteuern ist ein Sammelbegriff für Steuern, bei denen der Staat vorab das Steueraufkommen festlegt und diesen Betrag dann auf die Anzahl der Steuerpflichtigen umlegt. Repartitionssteuern werden heute kaum noch genutzt. Vielmehr stellen heute Quotitätssteuern den Regelfall dar.

Gegensatz: Quotitätssteuern.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger