Der Begriff der Repartitionssteuern ist ein Sammelbegriff für
Steuern,
bei denen der Staat vorab das Steueraufkommen festlegt und diesen Betrag dann auf die Anzahl der Steuerpflichtigen
umlegt. Repartitionssteuern werden heute kaum noch genutzt. Vielmehr stellen heute Quotitätssteuern den Regelfall dar.