Der Begriff der Ressourcenverantwortung bezeichnet die von einer Organisationseinheit (bzw. dessen Führungskraft) zu tragende Verantwortung
für die
sparsame,
effiziente und
effektive Verwendung öffentlicher Ressourcen (z.B. Personal, finanzielle Mittel, Informationen).
Vom Begriff der Ressourcenverantwortung abzugrenzen ist der Begriff der
Fachverantwortung. Die Fachverantwortung ist die von einer Organisationseinheit zu tragende Verantwortung für die fachliche Erfüllung
derjenigen Aufgaben, die dieser Organisationseinheit zugeordnet sind.
Welche Organisationseinheit die Verantwortung für den Ressourceneinsatz trägt, hängt wesentlich vom angewendeten Grundprinzip
der Verwaltungsorganisation ab. In der herkömmlichen
geteilten Fach- und Ressourcenverantwortung wird die Ressourcenverantwortung von den zentralen Querschnittsbereichen getragen
(z.B. Personalamt trägt Verantwortung für die Ressource "Personal", Finanzverwaltung trägt Verantwortung für die Ressource
"Finanzmittel"), während die dezentralen Fachbehörden nur die Fachverantwortung tragen. Im System der
integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung tragen demgegenüber die dezentralen Fachbehörden neben der Fach- auch die Ressourcenverantwortung.
Um die Fachbehörden in diesem System
steuern und kontrollieren zu können, bedient man sich z.B.
Zielvereinbarungen/Kontrakten in Verbindung mit einem institutionalisierten
Controlling und
Berichtswesen. Ein Vorteil dieses Systems besteht darin, dass es klare Verantwortlichkeiten schafft. Des Weiteren verspricht man sich
von der integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung einen effizienteren und effektiveren Ressourceneinsatz.