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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Revision

Mit dem Begriff der Revision (auch: Prüfung) bezeichnet man eine i.d.R. vergangenheitsbezogene Untersuchung von Strukturen, Prozessen und Vorgängen. Revisionen können (abhängig vom Revisionsgegenstand) einmalig, regelmäßig oder unregelmäßig durchgeführt werden.

Eine die Revision durchführende Institution ist typischerweise in den zu prüfenden Prozess/Vorgang nicht selbst integriert (weder mittelbar noch unmittelbar). Hierin unterscheidet sich die Revision von der Kontrolle. Ferner erfolgt die Kontrolle in stärkerem Ausmaß parallel zum zu überprüfenden Prozess/Vorgang.

Es wird allgemein differenziert zwischen der sog. externen Revision (Revision durch Externe; z.B. Rechnungshof, Wirtschaftsprüfer) und der sog. internen Revision (Revision durch organisationsinterne Einheiten).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger