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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Risikomanagement

Das Risikomanagement ist idealtypischerweise ein Regelkreis aus Risikoanalyse, Risikosteuerung sowie Risikoüberwachung. Der Regelkreis wird begleitet durch ein Risikocontrolling sowie eine Risikoberichterstattung und sollte sich an den strategischen Zielen der jeweiligen Gebietskörperschaft ausrichten.

Idealtypisches Risikomanagement einer öffentlichen Gebietskörperschaft

Die Risikoanalyse dient dazu, Risiken zu identifizieren, quantifizieren und aggregieren.

Die Risikosteuerung zielt darauf ab, die Risiken zielgerichtet zu beeinflussen. Grundsätzlich kann versucht werden, Risiken zu vermeiden (z.B. risikobehaftetes Geschäft nicht durchführen), zu mindern (Minderung in Bezug auf Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadenshöhe) oder auf Dritte zu überwälzen (z.B. durch eine Versicherung). Falls keine der drei Handlungsoptionen ganz oder teilweise möglich bzw. gewollt ist, sind die (Rest-)Risiken von der Gebietskörperschaft selbst zu tragen. Im Falle des Selbsttragens der Risiken sind ggf. Vorsorgemaßnahmen zu treffen (z.B. Bildung entsprechender Rücklagen). Zu beachten ist, dass sich bei einer Herabsetzung der Risiken ggf. auch die dem risikobehafteten Objekt innewohnenden Chancen verringern.

Die Risikoüberwachung als dritter Teil des Regelkreises hat die Aufgabe der Kontrolle von Effizienz und Effektivität der Risikosteuerungsmaßnahmen.

Die Risikoberichterstattung erfolgt verwaltungsintern durch das Berichtswesen. Die nach außen gerichtete Risikoberichterstattung findet v.a. über den in der Doppik ergänzend zum Jahresabschluss aufzustellenden Lagebericht statt.

Siehe hierzu auch:
- Aufsätze zum Thema "Risikomanagement"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger