Die allgemeine Rücklage ist in der Kameralistik
ein Betrag von Finanzmitteln,
dessen Zweck es ist, die rechtzeitige Leistung von Ausgaben
sicherzustellen.
Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage beträgt, je nach Bundesland, i.d.R. zwischen ein und zwei Prozent der Ausgaben im
Verwaltungshaushalt. Überschüsse aus der Jahresrechnung werden in die allgemeine Rücklage eingestellt.