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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rücklage, allgemeine

Die allgemeine Rücklage ist in der Kameralistik ein Betrag von Finanzmitteln, dessen Zweck es ist, die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sicherzustellen.

Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage beträgt, je nach Bundesland, i.d.R. zwischen ein und zwei Prozent der Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Überschüsse aus der Jahresrechnung werden in die allgemeine Rücklage eingestellt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger