Die Rücklagen (auch: Ergebnisrücklagen) sind in der Doppik
ein Teil des Eigenkapitals und werden
entsprechend auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Der Rücklage werden die Überschüsse aus der
Ergebnisrechnung
zugeführt. Gleichzeitig dient die Rücklage im Falle eines Fehlbetrags dem Ausgleich des selbigen.