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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rücklage (doppisch)

Die Rücklagen (auch: Ergebnisrücklagen) sind in der Doppik ein Teil des Eigenkapitals und werden entsprechend auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Gleichzeitig dient die Rücklage im Falle eines Fehlbetrags dem Ausgleich des selbigen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum