Bei den Ruhegehaltsempfängern handelt es sich in der Abgrenzung der
Versorgungsempfängerstand-Statistik
des Statistischen Bundesamtes um Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie um Reichsarbeitsdienstführer
im Ruhestand, ehemalige Angestellte und Arbeiter mit beamtenrechtlicher Hauptversorgung.