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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sachausgaben

Zum einen versteht man unter Sachausgaben (in diesem Kontext auch: sächliche Verwaltungsausgaben) einen Oberbegriff für nachfolgende Ausgabeposten:
- Ausgaben für Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
  Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
- Ausgaben für Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
- Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
- Ausgaben für Mieten und Pachten
- Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Ausgaben für nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten
- Ausgaben für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
- Ausgaben für Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
- Ausgaben für Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel
- Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für Verfügungsmittel
- Sonstige sächliche Ausgaben (z.B. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Staatsbesuche im Ausland,
  ausländische Staatsbesuche, Kranzspenden etc.)

Zum anderen wird der Begriff der Sachausgaben teilweise auch weiter gefasst und umfasst in diesem Zusammenhang zusätzlich z.B. auch Ausgaben für Sachinvestitionen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger