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Sachausgaben
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sachausgaben
Zum einen versteht man unter Sachausgaben (in diesem Kontext auch: sächliche Verwaltungsausgaben) einen Oberbegriff für nachfolgende
Ausgabeposten:
- Ausgaben für Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
- Ausgaben für Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
- Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
- Ausgaben für Mieten und Pachten
- Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Ausgaben für nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei
ÖPP-Projekten
- Ausgaben für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
Vermögens
- Ausgaben für Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
- Ausgaben für Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel
- Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für
Verfügungsmittel
- Sonstige sächliche Ausgaben (z.B. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Staatsbesuche im Ausland, ausländische Staatsbesuche, Kranzspenden etc.)
Zum anderen wird der Begriff der Sachausgaben teilweise auch weiter gefasst und umfasst in diesem Zusammenhang zusätzlich z.B. auch Ausgaben für
Sachinvestitionen.
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