Der Begriff der Sachgerechtigkeit bezeichnet einen
Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen. Sachgerechtigkeit liegt vor,
wenn bei einem zu lösenden Problem die Problem- und Sachlage analysiert und bewertet wird. Die Bewertung der Problem- und Sachlage
sollte hierbei präzise, richtig (d.h. dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechend), vorurteilsfrei und vollständig vorgenommen werden.
Sofern die jeweilige Problemlage Entscheidungsspielräume eröffnet, so sind bei der Bestimmung denkbarer Entscheidungsalternativen
alle relevanten Interessenslagen abzuwägen und ausgewogen zu berücksichtigen.