Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » S » Sachliche Spezialität

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Sachliche Spezialität

Beim Grundsatz der sachlichen Spezialität (auch: Grundsatz der sachlichen Bindung, Grundsatz der qualitativen Spezialität) handelt es sich um einen Haushaltsgrundsatz, welcher besagt, dass Haushaltsansätze nur für den im Haushaltsplan vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt werden dürfen. Eine Ausnahme vom Grundsatz der sachlichen Spezialität stellt die Deckungsfähigkeit dar. Der Grundsatz der sachlichen Spezialität ist sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik von Bedeutung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger