Unter Sachsteuern versteht man Steuern,
die auf das Eigentum an bestimmten
Besteuerungsobjekten bzw. Vermögensgegenständen
erhoben werden. Sachsteuern werden auch als
Objekt- oder Realsteuern bezeichnet. Sie
werden bei denjenigen Akteuren erhoben, denen
die Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, wobei
die Leistungsfähigkeit dieser Personen, anders
als z.B. bei der Einkommensteuer, unbeachtet bleibt.
Sachsteuern in Deutschland sind die Gewerbesteuer
und die Grundsteuer. Im Fall der Gewerbesteuer ist
das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das Besteuerungsobjekt.
Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum an
Grundstücken (inkl. deren Bebauung) das Besteuerungsobjekt.
Bei der Grundsteuer wird weiter differenziert zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) und der
Grundsteuer B (alle übrigen bebauten und bebaubaren Grundstücke).
Die Sachsteuern gehören zu den bedeutendsten Einnahmequellen
zahlreicher Kommunen.