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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sachsteuern
Unter Sachsteuern versteht man Steuern,
die auf das Eigentum an bestimmten
Besteuerungsobjekten/Vermögensgegenständen
erhoben werden. Sachsteuern werden auch als
Objekt- oder Realsteuern bezeichnet. Sie
werden bei denjenigen Akteuren erhoben, denen
die Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, wobei
die Leistungsfähigkeit dieser Personen, anders
als z.B. bei der Einkommensteuer, unbeachtet bleibt.
Sachsteuern in Deutschland sind die Gewerbesteuer
und die Grundsteuer. Im Fall der Gewerbesteuer ist
das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das Besteuerungsobjekt.
Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum an
Grundstücken das Besteuerungsobjekt.
Die Sachsteuern gehören zu den bedeutendsten Einnahmequellen
zahlreicher Kommunen.
Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zu wichtigen Finanzstatistiken
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