Das Sachwertverfahren (SWV) ist eine Bewertungsmethode für Immobilien (Grundstücke und Gebäude) im Rahmen der erstmaligen Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Der Sachwert berechnet sich gemäß § 21 Wertermittlungsverordnung (WertV) über die Summe aus dem Bodenwert, dem Wert der baulichen Anlagen und dem Wert der sonstigen Anlagen.
Das Sachwertverfahren findet insbesondere bei von einer öffentlichen Verwaltung selbst genutzten Gebäuden Anwendung, da derartige Gebäude i.d.R. nicht am Mietmarkt gehandelt werden.