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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Schankerlaubnissteuer
Die Schankerlaubnissteuer ist eine örtliche Steuer, deren Steuergegenstand die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandelns mit Branntwein ist. Die Schankerlaubnissteuer wird von dem Kommunen erhoben.
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