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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schankerlaubnissteuer

Die Schankerlaubnissteuer ist eine örtliche Steuer, deren Steuergegenstand die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandelns mit Branntwein ist. Die Schankerlaubnissteuer wird von Kommunen erhoben. Details regelt eine kommunale Satzung.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"

Blog-Einträge zum Thema:
- Vierteljährliche Entwicklung der Bagatellsteuern und steuerähnlichen Abgaben (Blog-Eintrag vom
  11.3.2017)

- Bagatellsteuern und steuerähnliche Einnahmen der Kommunen der Flächenländer 2013 im
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 24.11.2014)

- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger