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Schattenhaushalt
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Schattenhaushalt
Als Schattenhaushalt (auch: Nebenhaushalt) bezeichnet man allgemein eine
finanzwirtschaftliche Einheit, die dem öffentlichen Sektor zuzuordnen ist und finanzwirtschaftlich nicht
in den
Haushalt der betreffenden
Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) eingegliedert ist. Konkret ist der Begriff der Schattenhaushalte
demnach ein Sammelbegriff für
öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs), die dadurch charakterisiert sind, dass
sie finanzwirtschaftlich aus dem Haushalt der betreffenden öffentlichen Gebietskörperschaft
ausgegliedert sind. Dem Leitgedanken des
Konzerns Gebietskörperschaft folgend sind diese Schattenhaushalte jedoch wirtschaftlich der
jeweiligen Gebietskörperschaft zuzurechnen.
Unter die Schattenhaushalte fallen beispielsweise
Bundesbetriebe,
Landesbetriebe, kommunale
Eigenbetriebe,
Sondervermögen, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten) sowie
Beteiligungen der öffentlichen Hand an privatrechtlichen Unternehmen (z.B. GmbHs, AGs).
Motive für die Bildung von Schattenhaushalten können z.B. sein:
Ein wesentliches Problem von Schattenhaushalten besteht darin, dass sie die Beurteilung der Finanzlage
einer Gebietskörperschaft inkl. deren
Auslagerungen erschwert, da insb. in der traditionellen
Kameralistik der
Rechnungsabschluss der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft nicht mit den Rechnungsabschlüssen
der ausgelagerten Einheiten (Schattenhaushalte) zusammengeführt wird. Diese Problematik wird in
der Doppik durch die Aufstellung eines
Gesamt-/Konzernabschlusses gelöst. Der Gesamt-/Konzernabschluss fasst den
Jahresabschluss der Kernverwaltung und die Jahresabschlüsse der Auslagerungen in
konsolidierter Form zusammen.
Ein weiteres Problem von Schattenhaushalten besteht in ihrer
Steuerung. Da sie finanzwirtschaftlich aus dem
Kernhaushalt der Gebietskörperschaft ausgegliedert sind, können sie über selbigen nicht
unmittelbar gesteuert werden. Dies schwächt potenziell das
Budgetrecht und die Kontrollmöglichkeiten der Volksvertretungen. Die Steuerung der Schattenhaushalte
erfolgt daher auf anderem Wege. Ein Instrument sind
Zielvereinbarungen, die der jeweilige Schattenhaushalt mit der Gebietskörperschaft abschließt. Ferner
entsenden die Gebietskörperschaften regelmäßig Vertreter in die Entscheidungsgremien der Schattenhaushalte
(z.B. in den Aufsichtsrat). Des Weiteren versuchen einige Gebietskörperschaften zusätzlich auch über
Beteiligungsrichtlinien bzw.
Public Corporate Governance Kodizes steuernd auf die Schattenhaushalte einzuwirken. Die Steuerung
von Auslagerungen wird häufig als
Beteiligungssteuerung bezeichnet.
Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
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