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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Scheinbudget

Von einem Scheinbudget wird gesprochen, wenn (verwaltungsseitig) durch absichtlich unrichtige Veranschlagungen im Haushalt - d.h. durch die bewusste Über-/Unterschätzung von Einnahmen (Kameralistik) bzw. Erträgen/Einzahlungen (Doppik) und/oder von Ausgaben (Kameralistik) bzw. Aufwendungen/Auszahlungen (Doppik) - das veranschlagte Soll-Budget (des Gesamthaushalts oder eines Teils des Haushalts) merklich zu hoch/niedrig ausfällt. In der Konsequenz werden im Laufe des Haushaltsjahrs Nachtragshaushalte notwendig, wenn das Ist-Budget in der Rechnungslegung nicht deutlich über/unter dem Soll-Budget liegen soll.

Scheinbudgets sind faktisch ein Verstoß gegen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Sie verschleiern (temporär) die tatsächliche Finanzlage der betreffenden Körperschaft für Volksvertretung, Bürger, Gläubiger und alle übrigen Anspruchsgruppen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Bundeshaushalten von Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushalten der 16 deutschen Bundesländer
- Haushaltsuhren der Länder
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger