Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen
aus dem kommunalen Finanzausgleich,
die i.d.R. steuer-
oder umlageschwachen Kommunen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen.
In einigen Bundesländern gibt es (für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises) darüber
hinaus sog. Mindestschlüsselzuweisungen.
Die Kriterien, nach welchen Schlüsselzuweisungen an die Kommunen vergeben werden,
unterscheiden sich zwischen den Ländern. So spielen gemeinhin z.B. die Steuer-
oder Umlagekraft und die Einwohnerzahl eine Rolle.