|
HaushaltsSteuerung.de »
Lexikon »
S »
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich [Definition]
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
Zu den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
zählen die Schulden der
Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände),
Extrahaushalte sowie ausgewählter
öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs),
die diese bei einem der nachfolgenden Gläubiger aufgenommen haben:
- Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen)
- Sonstiger inländischer Bereich (z.B. inländische Versicherungsunternehmen)
- Sonstiger ausländischer Bereich
Inhaltlich handelt es sich bei den Schulden beim nicht-öffentlichen um
Wertpapierschulden. Ebenfalls erfasst sind
Kredite und
Kassenkredite (bei Kreditinstituten und beim sonstigen inländischen und ausländischen Bereich).
Der Begriff der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich wurde (zusammen mit dem Begriff der
Schulden beim öffentlichen Bereich) aufgrund einer neuen Gläubiger-Zuordnung mit der
Schuldenstatistik 2010 eingeführt.
Siehe hierzu auch:
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Schuldenstatistik)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
Blog-Einträge zum Thema:
- Schuldenstatistik 2010: Neue Begrifflichkeiten ab Herbst 2011 (Blog-Eintrag vom 19.7.2011)
|
|