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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich

Zu den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich zählen die Schulden der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände), der gesetzlichen Sozialversicherung, Extrahaushalte sowie ausgewählter öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs), die diese bei einem der folgenden Gläubiger aufgenommen haben:
- Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen)
- Sonstiger inländischer Bereich (z.B. inländische Versicherungsunternehmen)
- Sonstiger ausländischer Bereich

Inhaltlich handelt es sich bei den Schulden beim nicht-öffentlichen um Wertpapierschulden sowie um Kredite und Kassenkredite (bei Kreditinstituten und beim sonstigen inländischen und ausländischen Bereich).

Der Begriff der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich wurde (zusammen mit dem Begriff der Schulden beim öffentlichen Bereich) aufgrund einer neuen Gläubiger-Zuordnung mit der Schuldenstatistik 2010 eingeführt.

Siehe hierzu auch:
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Schuldenstatistik)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"

Blog-Einträge zum Thema:
- Schuldenstatistik 2010: Neue Begrifflichkeiten ab Herbst 2011 (Blog-Eintrag vom 19.7.2011)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger