Die Schulden der öffentlichen Haushalte (Fachserie 14, Reihe 5) (auch kurz: Schuldenstatistik)
bezeichnen eine jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte
Finanzstatistik.
Die Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte stellt die Entwicklung der öffentlichen
Verschuldung seit 1950 dar. Die Statistik ist gegliedert nach den Ebenen Bund und
Sondervermögen,
Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und
Zweckverbände sowie nach
Schuldenarten und Schuldenbewegungen
(Schuldenaufnahmen,
Schuldentilgungen und sonstige Schuldenbewegungen).
Rechtsgrundlage der Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte ist das Finanz- und
Personalstatistikgesetz (FPStatG).