Als kommunale Schulden bezeichnet man allgemein den Gesamtbetrag der von den Kommunen der Flächenländer
(Städte/Gemeinden und Gemeindeverbände) im
Kernhaushalt und (bestimmten)
Auslagerungen aufgenommenen
Schulden.
Der Begriff der kommunalen Schulden als solcher ist jedoch unpräzise, da sich das kommunale Schuldenportfolio aus vielen
Schuldenarten zusammensetzt
und Schulden auch in aus dem Kernhaushalt ausgelagerten Einheiten aufgenommen werden können.
Es existieren infolgedessen mehrere Abgrenzungen/Definitionen des Begriffs der kommunalen Schulden.
In der
Kameralistik werden unter dem Begriff der Schulden häufig die Kreditmarktschulden und
Kassenkredite verstanden. Kreditmarktschulden sind z.B. Anleihen und Darlehen. Kassenkredite dienen der kurzfristigen
Liquiditätssicherung - in einigen Kommunen sind sie jedoch zu einer "Dauereinrichtung auf hohem Niveau" geworden.
Zum Teil werden auch weitere Schuldenarten, wie z.B. die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte,
in die Abgrenzung/Definition der kommunalen Schulden einbezogen.
Mit der Einführung der
Doppik wird der Blick auf weitere Schuldenarten erweitert. Neben den
Verbindlichkeiten, die sich v.a. aus Kreditmarktschulden und Kassenkrediten zusammensetzen, werden in der Doppik auch die
Rückstellungen dargestellt. Insofern bildet die Doppik mehr Schuldenarten ab als die Kameralistik. Rückstellungen
sind ungewisse Verbindlichkeiten. Sie können im Hinblick auf das Vorliegen der Fälligkeit, den Zeitpunkt
der Fälligkeit und/oder ihre Höhe ungewiss sein. Eine Rückstellung ist zu passivieren, wenn mehr Gründe für
das Bestehen einer Verpflichtung sprechen als dagegen. Rückstellungen werden z.B. für Pensionsverpflichtungen (sog.
Pensionsrückstellungen) und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (sog.
Drohverlustrückstellungen) gebildet. Die Schulden werden in der Doppik auf der
Passivseite der
Bilanz/Vermögensrechnung ausgewiesen. Die Bilanz ist ein wesentlicher Bestandteil des
doppischen Jahresabschlusses für die Kernverwaltung.
Kommunen nehmen ihre Aufgaben jedoch nicht nur in der Kernverwaltung wahr.
Insbesondere große Kommunen unterhalten ein umfangreiches Portfolio an
Auslagerungen
(z.B. Wohnungswirtschaft, Wasser/Abwasser). Die in diesen Auslagerungen
bestehenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden im Jahresabschluss der Kernverwaltung nicht erfasst. Eine
konsolidierte Darstellung der gesamten Schulden der
Gebietskörperschaft (d.h. von Kernverwaltung und Auslagerungen) wird erst über den in der Doppik ergänzend aufzustellenden
Gesamtabschluss ermöglicht. Der kommunale Gesamtabschluss ist vergleichbar mit dem
handelsrechtlichen Konzernabschluss. Hauptkomponenten des Gesamtabschlusses sind die Gesamtbilanz, die
Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtanhang. In einigen Bundesländern (z.B. in Hessen) ist zusätzlich eine
Gesamtfinanzrechnung zu erstellen. Die Gesamtverschuldung des Konzerns Kommune wird über die Passivseite der der Gesamtbilanz
ersichtlich.
Nachfolgende Abbildung kategorisiert das kommunale Schulden-Portfolio und visualisiert, welcher Rechnungsstil
vornehmlich welche Schuldenarten abbildet.
Im Hinblick auf die Abbildung sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die
Kameralistik zwar den weit überwiegenden Teil
(Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten abdeckt - dennoch
werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik erfasst. So lässt
die Kameralistik z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.