Ungewisse Schulden sind
Schulden, deren Bestehen, Höhe und/oder Fälligkeitszeitpunkt noch nicht sicher ist.
Ungewisse Schulden werden in der
Kameralistik nicht abgebildet. Auch in den
Finanzstatistiken der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden sie (noch) nicht berichtet, da diese noch auf kameralen Daten basieren. Eine Erfassung von ungewissen Schulden erfolgt erst in der
Doppik über die
Passivierung von
Rückstellungen (z.B.
Pensionsrückstellungen) in der
Bilanz/Vermögensrechnung. Rückstellungen werden hierbei immer dann passiviert, wenn mehr Gründe für das Bestehen einer Zahlungsverpflichtung sprechen, als dagegen (Wahrscheinlichkeit größer 50 Prozent).