Als Schuldenaufnahme bezeichnet man eine Form der
Schuldenbewegung, der dazu führt, dass sich der
Schuldenstand einer
Gebietskörperschaft erhöht und dieser dadurch
Haushaltsmittel zufließen. Die Schuldenaufnahme ist abzugrenzen von den
sonstigen Schuldenzugängen, die zwar zu einer Erhöhung des Schuldenstandes führen, jedoch keinen Zufluss von Haushaltsmitteln nach sich ziehen.