Die angesammelten
Schulden eines gesamten Staates oder einer einzelnen
Gebietskörperschaft (z.B. Bundesland, Kommune) werden gelegentlich als Schuldenberg bezeichnet.
Der Begriff ist irreführend, da Schulden sind keine starre Masse sind. Staatliche
Anleihen haben vorgegebene Laufzeiten und werden nach Ablauf dieser Zeiten fällig. Zuweilen kommt es zu
Umschuldungen, wenn Geldschulden nicht abgebaut werden, sondern für die
Auszahlung neue
Kredite aufgenommen werden.