Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » S » Schuldendeckelungsverordnung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Schuldendeckelungsverordnung

Der Begriff der Schuldendeckelungsverordnung bezeichnet eine Rechtsverordnung, die nach § 19 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erlassen werden kann. Die Schuldendeckelungsverordnung beschränkt die in den Haushaltsgesetzen bzw. Haushaltssatzungen von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie öffentlichen Sondervermögen und Zweckverbänden ausgewiesenen Kreditermächtigungen. Die Kreditbeschränkung gilt nicht für Kredite, die von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ihrer wirtschaftlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit aufgenommen werden.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"



Weitere Informationen:
» § 19 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger