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Schuldenquote
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Schuldenquote
Unter der Schuldenquote (auch: Verschuldungsquote, Staatsverschuldungsquote, Schuldenstandsquote, Staatsschuldenquote) versteht man das Verhältnis des
Schuldenstandes eines Staates zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt (BIP) dieses Staates in Prozent.
Der Schuldenstand wird hierbei in der Regel bezogen auf einen konkreten Stichtag (z.B. 31.12.) bestimmt. Alternativ ist
es prinzipiell auch möglich, den Schuldenstand zu mehreren Zeitpunkten zu messen, um dann den Mittelwert hieraus zu
berechnen. Beim nominalen Bruttoinlandsprodukt handelt es sich im Gegensatz zum Schuldenstand nicht um eine Bestandsgröße,
sondern um eine Stromgröße, die sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht. I.d.R. wird das nominale Bruttoinlandsprodukt
im Kontext der Schuldenquote für ein Kalenderjahr gebildet.
Die Schuldenquote verändert sich in ihrer Höhe durch Änderungen im Zähler und/oder durch Änderungen im Nenner.
So kann die Schuldenquote durch eine Rückführung des Schuldenstandes und/oder ein Wachstum des nominalen Bruttoinlandsprodukts
sinken. Das nominale Bruttoinlandsprodukt kann wiederum durch
Inflation und/oder reales Wirtschaftswachstum steigen.
Die Schuldenquote soll zeigen, inwiefern ein Staat
finanzwirtschaftlich in der Lage ist, seine
Staatsverschuldung zu bedienen. So spiegelt das nominale BIP die Wirtschaftskraft des betreffenden Landes wider. Je größer
die Wirtschaftskraft ist, desto höher sind potenziell auch die jährlich generierbaren
Staatseinnahmen (z.B. aus
Gebühren,
Steuern,
Beiträgen). Je höher wiederum die jährlichen Staatseinnahmen ausfallen, desto höher ist die Finanzkraft des Staates und damit
seine Fähigkeit, den
Schuldendienst fristgerecht und in voller Höhe zu leisten. Der Berechnung der Schuldenquote liegt damit die Annahme zugrunde,
dass der Staat einer wirtschaftsstarken Volkswirtschaft sich einen höheren absoluten Schuldenstand leisten kann als ein Staat
einer weniger wirtschaftskräftigen Volkswirtschaft. Unter sonst gleichen Bedingungen steigt mit höherem BIP damit auch die
Bonität des Staates.
Welche Höhe eine Schuldenquote erreichen muss, damit sie "zu hoch" (d.h. für einen Staat nicht mehr tragfähig) ist,
kann nicht allgemeingültig bestimmt werden. Die noch tragbare Höhe der Schuldenquote hängt stark von den Gegebenheiten
vor Ort ab. So gilt z.B. Japan trotz einer Schuldenquote von weit über 200 Prozent als (noch)
zahlungsfähig. Hauptgrund ist, dass die
Auslandsschulden Japans relativ gering ausfallen und die
Gläubiger des japanischen Staates größtenteils aus Japan selbst kommen.
Gemäß der
Maastricht-Kriterien
darf die Schuldenquote der Euro-Mitglieder einen Wert von 60 Prozent nicht überschreiten. Deutschland
erreicht 2015 eine Schuldenquote von 71,2 Prozent nach Maastricht-Vertrag. Die deutsche Schuldenquote liegt damit um 11,2 Prozentpunkte über der 60-Prozent-Grenze.
Die Schuldenquoten der EU-Mitglieder können Sie unter diesem Link einsehen:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union: Ranking
Siehe auch:
- Staatsschuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung von Japan
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Linksammlung zu Statistiken der Statistischen Ämter (u.a. zum BIP)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Bruttoinlandsprodukt"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
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