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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag

Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag (auch: konsolidierter Bruttoschuldenstand) ist derjenige Schuldenstand eines Staates, der für die Beurteilung des EU-Konvergenzkriteriums "Anteil der öffentlichen Schulden am Bruttoinlandsprodukt (BIP)" (Schuldenstand max. 60,0 Prozent des BIP; Nettokreditaufnahme max. 3,0 Prozent des BIP) herangezogen wird.

Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums gemäß Maastricht-Vertrag ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden die Daten aus der jährlichen Schuldenstatistik. Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag errechnet sich nach deutscher Schuldenstatistik gemäß folgendem Berechnungsschema:

Berechnungsschema - Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum