Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums gemäß Maastricht-Vertrag ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden die Daten aus der jährlichen
Schuldenstatistik. Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag errechnet sich nach deutscher Schuldenstatistik gemäß folgendem Berechnungsschema: