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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag

Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag (auch: konsolidierter Bruttoschuldenstand) ist derjenige Schuldenstand eines Staates, der für die Beurteilung des EU-Konvergenzkriteriums "Anteil der öffentlichen Schulden am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP)" (Staatsschuldenquote in Höhe von max. 60,0 Prozent des BIP) herangezogen wird.

Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums gemäß Maastricht-Vertrag ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden die Daten aus der jährlichen Schuldenstatistik. Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag errechnet sich nach deutscher Schuldenstatistik gemäß folgendem Berechnungsschema:

Berechnungsschema - Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag

Zu beachten ist, dass der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag und das Maastricht-Defizit (welches 3,0 Prozent des BIP nicht überschreiten soll) nicht identisch abgegrenzt sind. Es gibt folglich beispielsweise Vorgänge, die zwar den Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag verändern, aber das Defizit nicht beeinflussen. Zur konkreten Überleitungsrechnung vom Defizit zu den Schuldenstandsveränderungen nach Maastricht-Vertrag sei auf folgenden Link verwiesen:
- Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsveränderung

Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag entspricht in seiner Höhe grob der Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts nach deutscher Schuldenstatistik.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger