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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Schuldenstand, öffentlicher
Als öffentlicher Schuldenstand werden bis zur
Schuldenstatistik 2009 im Zuge gängiger statistischer Berichte die Summe der Kreditmarktschulden
(z.B. Darlehen, Anleihen, Bundesschatzbriefe) und Kassenkredite der Haushalte
aller öffentlichen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) zu einem bestimmten
Stichtag ausgewiesen. Zuweilen werden auch nur die Kreditmarktschulden als öffentlicher Schuldenstand tituliert.
Weitere Abgrenzungen des Schuldenstandes, z.B. unter zusätzlicher Berücksichtigung von
inneren Schulden,
kreditähnlichen Rechtsgeschäften und/oder
Schulden bei öffentlichen Haushalten, sind ebenfalls möglich.
Sachlich sind diese Darstellungsweisen jedoch unzureichend, da einzelne
wichtige Schuldenarten unberücksichtigt bleiben. Bei den Gemeinden und
Gemeindeverbänden spielen beispielsweise auch die Schulden der
Auslagerungen eine große Rolle, die bei einer derartigen Betrachtungsweise
nicht berücksichtigt werden. Damit suggeriert der ausgewiesene Schuldenstand,
ohne Berücksichtigung dieser Positionen, ein unzutreffendes und zu wohlwollendes
Bild der öffentlichen
Verschuldungssituation.
Mit der Schuldenstatistik 2010 ist ein neues Erhebungsprogramm (inkl. neuer Begrifflichkeiten) eingeführt worden.
Als öffentlicher Schuldenstand können z.B. die
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich herangezogen werden. Alternative Abgrenzungen berücksichtigen beispielsweise zusätzlich die
Schulden beim öffentlichen Bereich und/oder
kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Zu den
Schulden in den
Kernhaushalten der
Gebietskörperschaften können ferner die Schulden in
Extrahaushalten sowie sonstigen
FEUs hinzugerechnet werden.
Zwar wird im Rahmen der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) im Vergleich zu den Schuldenstatistiken bis 2009 durch die
umfangreichere Erfassung von Auslagerungen (Extrahaushalte, sonstige FEUs) der Anteil der erfassten öffentlichen Verschuldung vergrößert, gleichwohl
bleibt der öffentliche Schuldenstand untererfasst. So findet insb. die
doppische Schuldenart
"Rückstellungen" (z.B. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen) derzeit (noch) keinen Eingang in die Schuldenstatistik.
Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)

Weitere Informationen:
» Schuldenstand der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
» Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
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