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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldenstand, öffentlicher

Als öffentlicher Schuldenstand werden bis zur Schuldenstatistik 2009 im Zuge gängiger statistischer Berichte die Summe der Kreditmarktschulden (z.B. Darlehen, Anleihen, Bundesschatzbriefe) und Kassenkredite der Haushalte aller öffentlichen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) zu einem bestimmten Stichtag ausgewiesen. Zuweilen werden auch nur die Kreditmarktschulden als öffentlicher Schuldenstand tituliert. Weitere Abgrenzungen des Schuldenstandes, z.B. unter zusätzlicher Berücksichtigung von inneren Schulden, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und/oder Schulden bei öffentlichen Haushalten, sind ebenfalls möglich.

Sachlich sind diese Darstellungsweisen jedoch unzureichend, da einzelne wichtige Schuldenarten unberücksichtigt bleiben. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden spielen beispielsweise auch die Schulden der Auslagerungen eine große Rolle, die bei einer derartigen Betrachtungsweise nicht berücksichtigt werden. Damit suggeriert der ausgewiesene Schuldenstand, ohne Berücksichtigung dieser Positionen, ein unzutreffendes und zu wohlwollendes Bild der öffentlichen Verschuldungssituation.

Mit der Schuldenstatistik 2010 ist ein neues Erhebungsprogramm (inkl. neuer Begrifflichkeiten) eingeführt worden. Als öffentlicher Schuldenstand können z.B. die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich herangezogen werden. Alternative Abgrenzungen berücksichtigen beispielsweise zusätzlich die Schulden beim öffentlichen Bereich und/oder kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Zu den Schulden in den Kernhaushalten der Gebietskörperschaften können ferner die Schulden in Extrahaushalten sowie sonstigen FEUs hinzugerechnet werden.

Zwar wird im Rahmen der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) im Vergleich zu den Schuldenstatistiken bis 2009 durch die umfangreichere Erfassung von Auslagerungen (Extrahaushalte, sonstige FEUs) der Anteil der erfassten öffentlichen Verschuldung vergrößert, gleichwohl bleibt der öffentliche Schuldenstand untererfasst. So findet insb. die doppische Schuldenart "Rückstellungen" (z.B. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen) derzeit (noch) keinen Eingang in die Schuldenstatistik.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Staatsverschuldung"
- Definition des Begriffs "Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger