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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldenstandsquote

Als Schuldenstandsquote (auch: Staatsverschuldungsquote, Verschuldungsquote, Schuldenquote, Staatsschuldenquote) bezeichnet man das prozentuale Verhältnis des Schuldenstandes eines Staates zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) dieses Staates.

Berechnung: Schuldenstandsquote = Schuldenstand / nominales Bruttoinlandsprodukt

Der Schuldenstand wird hierbei i.d.R. bezogen auf einen Stichtag (z.B. 31.12. oder 30.6.) bestimmt. Alternativ ist es grundsätzlich auch denkbar, den Schuldenstand zu mehreren Zeitpunkten zu messen und dann den Durchschnitt hieraus zu bilden. Beim nominalen Bruttoinlandsprodukt handelt es sich im Gegensatz zum Schuldenstand nicht um eine Bestandsgröße, sondern um eine Stromgröße, die sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht. Im Regelfall wird das nominale Bruttoinlandsprodukt im Kontext der Schuldenstandsquote für ein Kalenderjahr gebildet.

Veränderungen in ihrer Höhe erfährt die Schuldenstandsquote durch Änderungen im Zähler und/oder durch Änderungen im Nenner. So kann die Schuldenstandsquote durch eine Rückführung des Schuldenstandes und/oder ein Wachstum des nominalen Bruttoinlandsprodukts sinken. Das nominale Bruttoinlandsprodukt kann wiederum durch Inflation und/oder reales Wirtschaftswachstum steigen.

Die Schuldenstandsquote soll aufzeigen, inwiefern ein Staat finanzwirtschaftlich in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen. So spiegelt das nominale Bruttoinlandsprodukt eines Jahres die Wirtschaftskraft des betreffenden Landes wider. Je größer die Wirtschaftskraft ist, desto höher sind potenziell auch die jährlich generierbaren Einnahmen des Staates (z.B. aus Steuern, Gebühren, Beiträgen). Je höher wiederum die jährlichen Einnahmen des Staates sind, desto höher ist seine Finanzkraft und damit seine Fähigkeit, die aufgenommenen Schulden zu bedienen. Der Berechnung der Schuldenstandsquote liegt damit die Annahme zugrunde, dass der Staat einer wirtschaftskräftigen Volkswirtschaft sich einen höheren absoluten Schuldenstand leisten kann als ein Staat einer weniger wirtschaftsstarken Volkswirtschaft. Mit höherem Bruttoinlandsprodukt steigt (unter sonst gleichen Bedingungen) damit auch die Bonität des Staates.

Welche Höhe eine Schuldenstandsquote erreichen muss, damit sie "zu hoch", d.h. für den Staat nicht mehr tragfähig, ist, kann nicht allgemeingültig bestimmt werden. Dies hängt stark von dem jeweiligen Staat und den dortigen Gegebenheiten ab. So gilt beispielsweise Japan trotz einer Schuldenstandsquote von weit über 200 Prozent als (noch) zahlungsfähig. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Auslandsschulden Japans vergleichsweise gering sind und die Gläubiger des japanischen Staates größtenteils aus Japan selbst kommen.

Gemäß der Maastricht-Kriterien soll die Schuldenstandsquote der Euro-Mitglieder einen Wert von 60 Prozent nicht überschreiten. Deutschland erreicht im Jahr 2012 eine Schuldenstandsquote von 81,9 Prozent gemäß Maastricht-Vertrag. Die deutsche Schuldenstandsquote liegt damit um 21,9 Prozentpunkte über der 60-Prozent-Grenze des Maastricht-Vertrags.

Die Schuldenstandsquoten der EU-Staaten können Sie unter nachfolgenden Links abrufen:
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in der EU: Ranking

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Bruttoinlandsprodukt"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung von Japan
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Linksammlung zu Statistiken der Statistischen Ämter (u.a. zum BIP)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger