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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldenstandsquote

Als Schuldenstandsquote (auch: Verschuldungsquote) bezeichnet man das prozentuale Verhältnis des Schuldenstandes zum nominalen Bruttoinlandsprodukt eines Staates. Gemäß der Maastrichter Konvergenzkriterien darf die Schuldenstandsquote einen Wert von 60% nicht übersteigen.

Berechnung: Schuldenstandsquote

Beispiel:
Die Schuldenstandsquote der Bundesrepublik Deutschland belief sich laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2008 auf 65,9% des Bruttoinlandsproduktes. Deutschland überschritt damit die 60%-Grenze um 5,9%-Punkte.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)



Weitere Informationen:
» Schuldenstandsquoten der EU-Mitgliedsstaaten (Statistisches Bundesamt)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum