Als Schuldenstandsquote (auch: Verschuldungsquote) bezeichnet man das prozentuale Verhältnis
des Schuldenstandes zum nominalen Bruttoinlandsprodukt eines Staates. Gemäß der Maastrichter
Konvergenzkriterien darf die Schuldenstandsquote einen Wert von 60% nicht übersteigen.
Beispiel:
Die Schuldenstandsquote der Bundesrepublik Deutschland belief sich laut Statistischem Bundesamt
im Jahr 2008 auf 65,9% des Bruttoinlandsproduktes. Deutschland überschritt damit die 60%-Grenze
um 5,9%-Punkte.