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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldentilgung

Als Schuldentilgung bezeichnet man die teilweise oder vollständige Rückzahlung eines Kredits bzw. Kassenkredits. Zinszahlungen fallen nicht unter den Begriff der Schuldentilgung. Die Summe aus Zinszahlungen und Schuldentilgung wird als Schuldendienst bezeichnet.

Die Schuldentilgung stellt eine Form der Schuldenbewegung dar, die abzugrenzen ist von den sonstigen Schuldenabgängen. Sonstige Schuldenabgänge und Schuldentilgungen unterscheiden sich dahingehend, als dass eine Schuldentilgung dazu führt, dass der Gebietskörperschaft Haushaltsmittel entzogen werden.

Es ist zwischen zwei Arten der Schuldentilgung zu differenzieren:
- ordentliche Schuldentilgung
- außerordentliche Schuldentilgung

Gegensatz: Schuldenaufnahme.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Links zu den online verfügbaren Schuldenstatistiken
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger