Bei der Schuldentilgungsdauer (auch: fiktive Entschuldungsdauer, dynamischer Verschuldungsgrad) handelt es sich um eine
doppische
Finanzkennzahl.
Die Schuldentilgungsdauer wird berechnet, indem
Verbindlichkeiten und
Rückstellungen addiert werden und das
realisierbare Vermögen subtrahiert
wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch den
Einzahlungsüberschuss
aus laufender Verwaltungstätigkeit geteilt.
Durch die Schuldentilgungsdauer wird transparent, in
wie vielen Jahren eine Entschuldung der
Gebietskörperschaft möglich wäre, wenn
alle verfügbaren Mittel ausschließlich zum Schuldenabbau (auch sog.
implizite Schulden) verwendet würden. Ein Kritikpunkt an der Kennzahl ist,
dass der Überschuss der Finanzrechnung des analysierten Jahres auch für die
Zukunft unterstellt wird.