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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldentilgungsdauer

Bei der Schuldentilgungsdauer (auch: fiktive Entschuldungsdauer, dynamischer Verschuldungsgrad) handelt es sich um eine doppische Finanzkennzahl. Die Schuldentilgungsdauer wird berechnet, indem Verbindlichkeiten und Rückstellungen addiert werden und das realisierbare Vermögen subtrahiert wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit geteilt.

Formel: Schuldentilgungsdauer

Durch die Schuldentilgungsdauer wird transparent, in wie vielen Jahren eine Entschuldung der Gebietskörperschaft möglich wäre, wenn alle verfügbaren Mittel ausschließlich zum Schuldenabbau (auch sog. implizite Schulden) verwendet würden. Ein Kritikpunkt an der Kennzahl ist, dass der Überschuss der Finanzrechnung des analysierten Jahres auch für die Zukunft unterstellt wird.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger