Als Schuldentragfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit eines
Schuldners (z.B.
Gebietskörperschaft, Unternehmen), dem
Schuldendienst (Zins und
Tilgung), der aufgrund der bisher aufgenommenen
Schulden entsteht, fristgerecht und in voller Höhe nachkommen zu können, ohne dass es zur Zahlungsunfähigkeit kommt.