Unter einer Schuldenübernahme
versteht man eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dem
Gläubiger, dem alten
Schuldner und dem neuen Schuldner. Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt der neue Schuldner die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen des alten Schuldners ggü. dem Gläubiger.