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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schwarze Null

Die schwarze Null ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für einen in Planung und/oder Rechnung ausgeglichenen öffentlichen Haushalt. Im engeren Sinne liegt eine schwarze Null vor, wenn der Haushalt exakt (d.h. ein Ausgleich auf den Euro genau) oder zumindest näherungsweise exakt (d.h. ein geringfügiger Überschuss) ausgeglichen ist. Im weiteren Sinne wird darüber hinaus z.T. auch von einer schwarzen Null gesprochen, wenn der Haushalt deutlichere Überschüsse erzielt.

Bei Haushaltsdefiziten liegt per Definition keine schwarze Null vor. Dies gilt auch bei geringfügigen Defiziten. Von schwarzen Zahlen wird nur bei Werten gesprochen, die gleich oder größer null sind (d.h. exakter Ausgleich oder Überschuss). Negative Werte (d.h. Defizite) werden durch die Farbe "rot" symbolisiert ("rote Zahlen schreiben").

Schwarze Null im engeren/weiteren Sinne (schwarze Zahlen) vs. rote Zahlen

Das Vorliegen einer schwarzen Null wird in der Kameralistik anhand der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben beurteilt. Die Einnahmen müssen ausreichen, um die Ausgaben vollständig zu decken. Mit einer schwarzen Null geht in der Kameralistik i.d.R. auch ein Konstantbleiben oder (leichtes) Absinken des Schuldenstandes einher (Nettoneuverschuldung von null oder negative Nettoneuverschuldung).

In der Doppik ist zu differenzieren zwischen dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt liegt eine schwarze Null vor, wenn die Erträge ausreichen, um die Aufwendungen in voller Höhe zu decken. Aus dem Blickwinkel des ethischen Leitbilds der Generationengerechtigkeit bedeutet eine schwarze Null im Ergebnishaushalt, dass nicht auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet wird, da in diesem Falle die Erträge (Ressourcenaufkommen der Periode) ausreichen, um die die Aufwendungen (Ressourcenverbrauch der Periode) zu decken. Im Finanzhaushalt wird von einer schwarzen Null gesprochen, wenn die Einzahlungen die Auszahlungen vollständig decken. Die Frage nach dem Vorliegen einer schwarzen Null im Finanzhaushalt ist v.a. aus Liquiditätssicht relevant.

Die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, eine schwarze Null im Haushalt zu erreichen oder zu bewahren, bezeichnet man als Haushaltskonsolidierung.

Siehe auch:
- Zitate zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Zitate zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzierungssaldo"
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger