Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » S » Sektor Staat

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Sektor Staat

Der Sektor Staat bzw. Staatssektor bezeichnet im Kontext des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) die Gesamtheit aller institutionellen Einheiten, die zu den Nichtmarktproduzenten zählen, deren Produktionswert für den Individual- und Kollektivkonsum bestimmt ist, die sich primär mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren und/oder die Einkommen und Vermögen umverteilen. Der Sektor Staat unterteilt sich in vier Teilsektoren: Es sind dies der Bund/Zentralstaat, die Bundesländer, die Gemeinden (und Gemeindeverbände) und die Sozialversicherung.

Einheiten sind dem Staatssektor zuzurechnen, sofern alle drei nachfolgenden Bedingungen gegeben sind:
(1) es handelt sich um eine institutionelle Einheit
(2) es handelt sich um eine öffentliche institutionelle Einheit
(3) es handelt sich um einen Nichtmarktproduzenten

Unter den Sektor Staat fallen damit öffentliche Körperschaften, für die Allgemeinheit nichtmarktbestimmte Güter und Dienstleistungen bereitstellen und finanzieren. Nicht hierunter fallen indes öffentliche institutionelle Einheiten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.) oder mit einem besonderen Statut, das ihnen Rechtspersönlichkeit verleiht, oder in Form von Quasi-Kapitalgesellschaften, sofern sie den nichtfinanziellen oder finanziellen Kapitalgesellschaften zugeordnet werden.

Ferner fallen unter den Staatssektor all diejenigen Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die hauptsächlich nichtmarktbestimmte Güter und Dienstleistungen herstellen, vom Staat kontrolliert werden und deren Hauptmittel (außer aus Verkaufserlösen) aus Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften stammen.

Nicht zuletzt sind dem Sektor Staat alle rechtlich selbständigen Pensionskassen zuzuordnen, sofern die Teilnahme an ihnen verpflichtend ist sowie sofern der Staat die Beiträge und Leistungen festlegt und damit - unabhängig von seiner Aufsichtsfunktion - einen Teil der Leitung übernimmt.

Der Sektor Staat ist die Summe aus Kern- und Extrahaushalten. Er ist synonym zum Begriff des öffentlichen Gesamthaushalts zu verwenden.

Eventuell für Sie interessant:




©  Andreas Burth, Marc Gnädinger