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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Selbstkosten

Selbstkosten sind ein Begriff aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie bezeichnen die Gesamtheit aller Kosten, die im Rahmen der Leistungserstellung für ein Produkt bzw. einen Kostenträger angefallen sind.

Die Ermittlung der Selbstkosten erfolgt im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung. Verfahren, die im Zuge der Kostenträgerstückrechnung zur Berechnung der Selbstkosten angewendet werden können, sind die Äquivalenzziffernkalkulation, die Divisionskalkulation und die Zuschlagskalkulation.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger