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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Soll-Einnahmen

Als Soll-Einnahmen werden in der Kameralistik diejenigen Einnahmen bezeichnet, die im Laufe des betrachteten Haushaltsjahrs voraussichtlich eingenommen werden. Soll-Einnahmen sind die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen.

Gegensätze: Soll-Ausgaben, Ist-Einnahmen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Bundeshaushalten
- Linksammlung zu Landeshaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger