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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ)

Bei den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) handelt es sich um eine Form der Bundesergänzungszuweisungen im Kontext der vierten Stufe des Länderfinanzausgleichs. Sie werden vom Bund ohne Zweckbindung an leistungsschwache Länder gewährt.

Zweck von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen ist es, bestimmte Sonderlasten einzelner leistungsschwacher Länder auszugleichen. Gemäß Solidarpakt II erhalten die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Zeitraum 2005 bis 2019 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Umfang von insgesamt etwa 105 Mrd. Euro. Dadurch sollen teilungsbedingte Rückstände in der Infrastruktur abgebaut und die unterproportionale kommunale Finanzkraft ausgeglichen werden. Das Volumen der jährlichen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen verringert sich jährlich (siehe Abbildung).

Solidarpakt II - Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen 2005-2019

Des Weiteren erhalten die neuen Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die daraus resultierenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Kleinere, leistungsschwache Länder erhalten ferner Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen aufgrund der je Einwohner überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung.

Siehe hierzu auch:
- Datenangebot zum Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger