Bei den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) handelt es sich um eine Form der
Bundesergänzungszuweisungen im Kontext der vierten Stufe des
Länderfinanzausgleichs. Sie werden vom Bund ohne
Zweckbindung an leistungsschwache Länder gewährt.
Zweck von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen ist es, bestimmte Sonderlasten einzelner leistungsschwacher
Länder auszugleichen. Gemäß
Solidarpakt II erhalten die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen im Zeitraum 2005 bis 2019 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Umfang von insgesamt
etwa 105 Mrd. Euro. Dadurch sollen teilungsbedingte Rückstände in der Infrastruktur abgebaut und die unterproportionale
kommunale Finanzkraft ausgeglichen werden. Das Volumen der jährlichen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen verringert
sich jährlich (siehe Abbildung).
Des Weiteren erhalten die neuen Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von
Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die daraus resultierenden überproportionalen Lasten
bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Kleinere, leistungsschwache
Länder erhalten ferner Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen aufgrund der je Einwohner überdurchschnittlich
hohen Kosten politischer Führung.