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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sondernutzungsgebühren

Sondernutzungsgebühren bezeichnen von Kommunen erhobene Gebühren, die für eine das übliche Maß überschreitende Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu entrichten sind. Sondernutzungsgebühren werden auf Basis einer kommunalen Satzung erhoben.

Sondernutzungen können z.B. sein: Verkaufsstände, Reklametafeln, Tische und Stühle zu gastronomischen Zwecken, Warenautomaten.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger