Sonderposten sind v.a. von Dritten gezahlte Zuwendungen,
deren Verwendung festgelegt ist (z.B. Investitionszuweisungen vom Land an die Kommune). Sonderposten können z.B. aber auch
für Beiträge oder für den Gebührenausgleich gebildet werden.
Die Sonderposten können weder dem Eigenkapital
noch dem Fremdkapital eindeutig zugeordnet werden.
Sie werden daher in den meisten Bundesländern gesondert als "2. Sonderposten"
auf der Passivseite
der Bilanz ausgewiesen.
In Niedersachsen werden sie unter "1.4 Sonderposten" als Teil der
Nettoposition
auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.