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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sonderposten

Sonderposten sind v.a. von Dritten gezahlte Zuwendungen, deren Verwendung festgelegt ist (z.B. Investitionszuweisungen vom Land an die Kommune). Sonderposten können z.B. aber auch für Beiträge oder für den Gebührenausgleich gebildet werden.

Die Sonderposten können weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital eindeutig zugeordnet werden. Sie werden daher in den meisten Bundesländern gesondert als "2. Sonderposten" auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. In Niedersachsen werden sie unter "1.4 Sonderposten" als Teil der Nettoposition auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Bilanz: Sonderposten

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger